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Präambel
Die Firma Unabhängige Kuriere Wiesbaden übernimmt die Beförderung eiliger Kleinsendungen im regionalen Bereich.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeiten die zur Beförderung, die Besorgung der Beförderung und die Vermittlung der Beförderung von Sendungen im regionalen Bereich. Die Beförderung im Nahbereich erfolgt in erster Linie durch Kuriere mit Fahrrad, Motorrad oder PKW in der Regel auf dem schnellsten Wege direkt zum Empfänger.
Auftrag und Informationspflicht des Auftraggebers
Aufträge sind formlos gültig. Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft. Der Auftraggeber unterrichtet das UKW Team bei Auftragserteilung über alle wesentlichen Faktoren, wie z.B. Gewicht, Menge, Werthaltigkeit der Güter sowie über einzuhaltende Termine. Der Auftraggeber hat insbesondere mitzuteilen, ob es sich bei der Sendung um Gefahrgut, Briefe im Sinne des Postgesetzes, Gelt, Wertpapiere, Kunstgegenstände, leicht verderbliche Güter oder lebende Pflanzen handelt.
Leistungsumfang
Die Leistung von UKW Fahrradkurieren umfaßt Die Beförderung bzw. die Besorgung der Beförderung durch den Boten, die Übernahme und die Zustellung der übergebenen Sendungen; das Be- und Entladen der Sendung. Bei nicht antreffen des Empfängers wird die Sendung bei einer benachbarten Person bzw. einer anderen anwesenden Person die unter der Zustellungsadresse angetroffen wird abgegeben. Dies schließt sich aus wenn auf besonderen Wunsch des Auftraggebers die Sendung persönlich abgegeben werden soll. Im übrigen besteht für den Kurier keine Verpflichtung, eine Empfangsberechtigung zu überprüfen. Die Rückversendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Sendungen an den Auftraggeber gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Auslieferung läßt sich der Bote die Abgabe der Sendung quittieren. Diese Empfangsbestätigung bezieht sich auf die äußerliche Unversehrtheit der Sendung bei Abgabe, nicht auf deren Inhalt, Wert und Gewicht.
Leistungsentgelt
Mangels abweichender Vereinbarungen, richtet sich das zu zahlende Entgelt nach der am Versandtag gültigen Preisliste des UKW Fahrradkurier der jeweiligen Fassung. Kosten aus unvollständiger Auftragsübermittlung (fehlende oder falsche Adressangabe, etc.), unfreier Versendung, Fehladressierung, ungenügender Verpackung, oder Rücksendung werden nach der jeweilig gültigen Preistabelle separat berechnet. Sind Transportleistungsentgelter Kosten oder Aufwendungen vom Empfänger zu zahlen, oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber dem UKW Fahrradkurier die Aufwendungen zu ersetzten, die nicht auf erste Anforderungen durch den Empfänger beglichen werden.
Haftung
Der UKW Fahrradkurier haftet für Schäden, die zwischen der Übergabe und der Ablieferung des Gutes eingetreten sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bzgl. Haftung, Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen.
Haftungsausschluss
UKW Fahrradkuriere Übernehmen keine Haftung für Schäden durch Wegnahme von hoher Hand oder höherer Gewalt hervorgerufen wurde. Der UKW Fahrradkurier haftet nicht für Schaden an unverpackten Gütern. Höherer Gewalt jeder Art (z.B. Krieg, Streik, behördliche Hindernisse, etc.) oder fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf mittelbar beeinflussen, entbinden uns von jeder Laufzeitzusage und den daraus eventuell resultierenden Schäden. Für Bruchschäden an bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen; ausgenommen sind vorsätzliche oder grob Fahrlässige Beschädigungen. Technische Geräte, Modelle oder vergleichbare Güter müssen sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt werden. Für Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Geräte haftet UKW nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Filmen, Zeichnungen, Disketten und anderen Datenträgern ist unsere Haftung auf den Materialwert beschränkt. Eine Ersatzpflicht für Schäden, die durch die Beschaffenheit der Sendung, durch elektrischer oder magnetische Einflüsse oder durch Strahlung verursacht werden, ist ausgeschlossen.
Haftungsansprüche und Verjährung
Haftungsansprüche erlöschen, wenn sie nicht bei Übergabe, sofern der Schaden äußerlich erkennbar ist, oder innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Sendung schriftlich geltend gemacht werden. Geltend gemachte Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach drei Jahren.
Aufrechnung / Zurückhaltungsrecht
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des UKW Fahrradkurierdienstes aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu Machen, es sei den, es handelt sich um Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer als berechtigt anerkannt wurden.
Schriftform
Nebenarbeiten und abweichende Vereinbarungen bedürfen Schriftform.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Beteiligten ist der Sitz des Unternehmens UKW Fahrradkuriere. Für Dienstleistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verstehen sich alle Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Stand: Februar 2001
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